Bedingungen für den Fahrradverleih

Fahrradverleih der Book-IT GmbH & Co. KG ("BOOKITbikes")

 

AllgemeineGeschäftsbedingungen

 

 

§ 1Allgemeines

 

Die Firma Book-IT GmbH & Co. KG, Erlangen überlässt im Rahmen ihres ApartmentBetriebes mietweise Fahrräder (im folgenden: Leihräder) an ihre Gäste. Fürdiesen Fall gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

 

§ 2Vertragsabschluss

 

Vertragspartner sind der Fahrradverleih und der Mieter. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages durch den Fahrradverleih zustande. Der

Der Verleih kann nur an Personen ab 18 Jahren bzw. oder darunter inBegleitung Erwachsener erfolgen.

 

§ 3Mietgegenstand, Mietzeit, Mietpreis

 

     Der Fahrradverleih hält die vom Kunden gebuchten Leihräder bereit.

 

Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Leihrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.

 

Der Mietpreis folgt dem im Folgenden dargestelltemPreismodell und wird über die App(BOOKITbikes), abgerechnet.

 

Die Leihräder müssen in den in der App dargestellten Parkzonenzurückgegeben werden. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe wird für jedeangefangene Periode des Periodenmietzinses gezahlt. Die Verlängerung der Mietzeitist via App jederzeit möglich und ergibt sich aus den Darstellungen der App (BOOKITbikes).

 

§ 4Pflichten des Mieters

 

Der Mieter hat das Leihrad sorgsam zu behandeln und es nur inverkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung zu benutzen.

 

Bei Unfällen verpflichtet sich der Mieter, sofort den Fahrradverleih zukontaktieren. Das weitere Vorgehen wird dann gemeinsam abgesprochen.

Das Leihrad ist während der Mietzeit durch den Mieter gegen Diebstahl zu sichern. Das diesem Zweck dienende Schloss befindet sich an den Leihfahrrädern. Mobile Displays sind abzunehmen, um Diebstähle beim Abstellen zu verhindern.

 

§ 5Reparatur

 

Bei einem Defekt des Leihrades ist es zum Standort zurückzubringen.Sollte eine Reparatur durch unsachgemäßeBehandlung durch den Mieter notwendig bzw. von diesem verschuldet sein, hatdieser dafür die Kosten zu übernehmen. Die Haftung des Mieters erstreckt sichauch auf Folgekosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oderMietausfall.

 

§ 6 Haftung des Fahrradverleihs

      Die Benutzung der Mietsache durch denMieter erfolgt auf eigenes Risiko.  

      Der Fahrradverleih ist für Schäden nurhaftbar, wenn bei ihm Vorsatz oder                                                                                                                                          

      grobe Fahrlässigkeit vorliegt. DerFahrradverleih übernimmt keine Haftung                                                                      

      für aus einer Panne resultierendeFolgeschäden.

 

§ 7Sonstiges

 

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungensollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

 

Erfüllungs- und Zahlungsort ist Erlangen. Es gilt deutsches Recht.