Bitte lesen Sie vor der Buchung

Die in der Buchungsbestätigung des Vermieters angegebenen Mieträume wurden aufgrund seiner Anfrage für den Mieter reserviert. Auf der Grundlage der Buchungsbestätigung wird der folgende Mietvertrag abgeschlossen:

Abschnitt 1 Zustandekommen des Vertrags

Der Mietvertrag in den in der Buchungsbestätigung angegebenen Räumlichkeiten zwischen der BOOK-IT GmbH & Co.KG und dem Mieter gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn der Mieter die Buchungsbestätigung erhält. Um deren Erhalt zu bestätigen, muss der Mieter dem Vermieter die unterschriebene Bestätigung per Telefax oder E-Mail zusenden.

2. Abschnitt: Vermietete Räume

(1) Dem Mieter werden die in der Buchungsbestätigung angegebenen Mieträume zur vorübergehenden Nutzung als Wohnraum zur Verfügung gestellt. Jede andere Nutzung bedarf der Zustimmung des Vermieters.

(2) Die gemieteten Räume stehen dem Mieter am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sollte der Mieter nach 22 Uhr anreisen, muss dies dem Vermieter mitgeteilt werden.

(3) Der Mieter wird gebeten, die Inventarliste im Mietobjekt unmittelbar nach seiner Ankunft auf Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Fehler dem Vermieter spätestens am Tag nach seiner Ankunft zu melden.

Abschnitt 3 Rücktritt durch den Mieter

(1) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, hat er für alle dem Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn pauschal eine Entschädigung in folgender Höhe zu zahlen:

(a) Rücktritt bis 1 Tag vor Mietbeginn — kostenlos;

(b) bei späterem Rücktritt oder bei Nichterscheinen des Mieters — 90%;

(c) Bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Ankunft kann keine Rückerstattung gewährt werden.

(2) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, kann er einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, ihn im bestehenden Vertragsverhältnis zu ersetzen. Der Vermieter kann dem Beitritt des Dritten widersprechen, wenn er ihm finanziell oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter dem Mietvertrag bei, haften er und der Vormieter gegenüber dem Vermieter als Gesamtschuldner für die Miete und die zusätzlichen Kosten, die durch den Beitritt des Dritten entstehen.

4. Abschnitt: Miete

(1) Die vom Mieter zu zahlende Miete ist in der Buchungsbestätigung angegeben.

(2) Alle Betriebskosten sind in der vereinbarten Miete enthalten. Eventuell vereinbarte Zuzahlungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

Abschnitt 5 Zahlung der Miete und Nebenkosten

(1) Bei Aufenthalten von bis zu vier Wochen ist die Zahlung sofort im Voraus fällig. Bei Aufenthalten von mehr als vier Wochen erhält der Mieter vom Vermieter eine monatliche Rechnung. In solchen Fällen ist die Miete nach Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Als Zahlungsarten werden Bargeld, Banküberweisung oder Zahlung per Kreditkarte akzeptiert. Diese können jedoch vom Vermieter im Einzelfall ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

(2) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt des Geldeingangs, nicht das Datum ihrer Absendung.

(3) Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, für jede schriftliche Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 10,00€ sowie Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.

Abschnitt 6 Mietkaution

Bei Aufenthalten von mehr als 12 Wochen kann der Vermieter jederzeit die Zahlung einer Mietkaution in Höhe einer Monatsmiete verlangen.

§ 7 Dauer der Vermietung

(1) Die Dauer des Mietvertrages ist in der Buchungsbestätigung angegeben.

(2) Eine stillschweigende Verlängerung des Vertrags gemäß § 545 BGB für den Fall, dass die Mietnutzung durch den Mieter nach Beendigung des Mietvertrages fortgesetzt wird, ist ausgeschlossen.

8. Abschnitt: Zustand der Mieträume

(1) Der Vermieter räumt die Nutzung der Mietsache in dem Zustand ein, in dem sie sich bei der Übergabe befindet.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel ist ausgeschlossen. Andernfalls kann der Mieter vom Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters Schadensersatz für Mängel an der Mietsache verlangen. Das Recht des Mieters auf Minderung der Miete oder auf fristlose Kündigung des Vertrags bleibt unberührt. Der Vermieter haftet nicht, wenn ein Ereignis höherer Gewalt eintritt.

§ 9 Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit fristlos kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Vorauszahlung, Zahlung des Restbetrags, Kaution usw.) nicht rechtzeitig leistet oder sonst so vertragswidrig handelt, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. In einer solchen Situation kann der Vermieter vom Mieter eine Entschädigung für die bis zur Kündigung entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn verlangen.

§ 10 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und die Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich und rücksichtsvoll zu behandeln. Jegliche Schäden am Gebäude oder in den gemieteten Räumen müssen unverzüglich dem Vermieter oder seinem Vertreter gemeldet werden. Der Mieter haftet für alle weiteren Schäden, die sich aus verspäteten Benachrichtigungen ergeben.

(2) Abfälle, Asche/Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches dürfen nicht in Waschbecken oder Toiletten geworfen oder gegossen werden. Kommt es aufgrund der Nichtbeachtung dieser Vorschriften zu Verstopfungen in den Abwasserleitungen, trägt die Person, die den Schaden verursacht hat, die Kosten der Reparaturarbeiten.

(3) Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für alle Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung seiner Sorgfaltspflicht resultieren.

(4) Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die von seinen Angehörigen, Arbeitern, Angestellten, Untermietern, Besuchern, Lieferanten oder Handwerkern oder von Personen verursacht werden, die sich mit seiner Zustimmung in den gemieteten Räumen aufhalten oder ihn besuchen.

(5) Der Mieter hat nachzuweisen, dass er kein Verschulden trifft, wenn feststeht, dass die Schadensursache in dem räumlichen/räumlichen Bereich liegt, der durch die Nutzung der Mietsache abgegrenzt wurde. Dies gilt nicht für Schäden an Räumen, Einrichtungen oder Anlagen, die von mehreren Mietern gemeinsam genutzt werden.

(6) Der Mieter hat alle Schäden, für die er einzustehen hat, unverzüglich zu beseitigen. Kommt er/sie dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Fristen nach, auch nach schriftlicher Mahnung, kann der Vermieter die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters durchführen lassen. Bei drohender Gefahr eines drohenden Schadens oder wenn der Aufenthaltsort des Mieters nicht bekannt ist, ist eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung nicht erforderlich.

§ 11 Nutzung der gemieteten Räume/Zurverfügungstellung an Dritte

(1) Alle unsere Gebäude sind Nichtrauchergebäude. Wird gegen das Rauchverbot verstoßen, werden der verantwortlichen Person/dem Mieter die Kosten der Sonderreinigung in Rechnung gestellt.

(2) Die Mieter werden gebeten, respektvoll und rücksichtsvoll miteinander umzugehen. Insbesondere müssen Lärmbelästigungen, insbesondere das Zuschlagen von Türen und solche Handlungen, die die anderen Bewohner aufgrund des von ihnen erzeugten Lärms belästigen und die Ruhe im Gebäude stören, vermieden werden. Von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr dürfen Radio-, Fernseh- und Tongeräte nur mit geringer Lautstärke verwendet werden.

(3) Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters ist der Mieter nicht berechtigt, die Mieträume oder einen Teil davon unterzuvermieten oder an Dritte weiterzugeben. Verweigert der Vermieter eine solche Genehmigung, kann der Mieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen, sofern kein triftiger Grund in der Person des Dritten vorliegt.

(4) Der Vermieter kann seine Zustimmung zur Untervermietung oder Überlassung zur Nutzung an Dritte von der Zahlung eines angemessenen zusätzlichen Entgelts abhängig machen.

(5) Überlässt der Mieter die gemieteten Räume einem Dritten, so haftet er für ein Verschulden des Dritten bei der Nutzung, auch wenn der Vermieter seine Zustimmung zur Nutzung erteilt hat.

(6) Im Falle einer unberechtigten Untervermietung kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter das Untermietverhältnis so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, beendet. Geschieht dies nicht, kann der Vermieter den Hauptmietvertrag fristlos kündigen.

Abschnitt 12 Haltung von Tieren

(1) Die Haltung von Tieren ist in der Regel nicht gestattet.

Abschnitt 13 Elektrizität, Gas und Wasser

(1) Die bestehenden Versorgungsnetze für Strom, Gas und Wasser können vom Mieter nur genutzt werden, soweit keine Überlastung eintritt. Der Mieter kann jeden zusätzlichen Bedarf decken, indem er die Versorgung auf eigene Kosten mit vorheriger Zustimmung des Vermieters verlängert.

(2) Bei Störungen oder Schäden an einer Versorgungsleitung hat der Mieter für deren sofortige Abschaltung zu sorgen und unverzüglich den Vermieter oder den Vermieter oder dessen Vertreter zu benachrichtigen.

(3) Eine Änderung der Energieversorgung, insbesondere eine Änderung der Spannung, berechtigt den Mieter nicht, Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter geltend zu machen.

(4) Wird die Strom-, Gas- oder Wasserversorgung oder die Abwasserentsorgung aus einem Grund unterbrochen, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, so hat der Mieter gegenüber dem Vermieter keine Schadensersatzansprüche.

§ 14 Bauliche Änderungen durch den Vermieter

(1) Der Mieter hat alle Maßnahmen des Vermieters zu dulden, die zur Erhaltung des Mietgegenstands erforderlich sind, sowie Maßnahmen, die darauf abzielen, die Mieträume oder andere Gebäudeteile zu verbessern, Wärmeenergie oder Wasser einzusparen oder neuen Wohnraum gemäß den §§ 554 Abs. 2 bis 5 BGB (BGB) zu schaffen. Der Mieter hat die betreffenden Räume nach Vereinbarung einer Uhrzeit/eines Datums zur Verfügung zu stellen und darf die Ausführung der Arbeiten nicht schuldhaft behindern oder verzögern. Andernfalls haftet er/sie für die dadurch entstandenen Schäden.

(2) Soweit der Mieter die Arbeiten dulden muss, kann er weder die Miete mindern noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben oder Schadensersatz verlangen. Der Mieter hat jedoch Anspruch auf Mietminderung, wenn die Maßnahmen des Vermieters die Nutzung der gemieteten Räume vollständig ausschließen oder erheblich beeinträchtigen oder zu besonderen Unannehmlichkeiten für den Mieter führen.

§ 15 Kündigung des Mietvertrages

(1) Bei Beendigung des Mietvertrages müssen die gemieteten Räume vollständig geräumt und bis spätestens 10.00 Uhr am Abreisetag in sauberem Zustand zurückgegeben werden.

(2) Der Mieter muss alle Schlüssel zurückgeben. Er/sie haftet für alle Schäden, die dem Vermieter oder einem neuen Mieter durch eine Verletzung dieser Pflichten entstehen.

§ 16 Mehrere Personen als Vertragspartner

(1) Besteht ein Mieter aus mehreren Personen, so haften diese für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner.

(2) Erklärungen, die für die Mieter wirksam sind, müssen von allen und für sie alle abgegeben werden. Die Mieter ermächtigen sich jedoch gegenseitig bis auf weiteres, vorbehaltlich eines schriftlichen Widerrufs, solche Erklärungen entgegenzunehmen oder abzugeben. Diese Ermächtigung gilt auch für den Empfang von Kündigungsschreiben, nicht jedoch für den Erlass von Kündigungen oder den Abschluss von Kündigungsverträgen. Ein Widerruf der Vollmacht wird erst mit deren Eingang beim Vermieter wirksam.

§ 17 Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages//Salvatorische Klausel/Gerichtsstand

(1) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Mietvertrages bedürfen der Schriftform.

(2) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel sind die Parteien des Mietvertrags verpflichtet, eine Vereinbarung zu treffen, die in finanzieller und rechtlicher Hinsicht der ursprünglichen Vereinbarung so nahe wie möglich kommt. Die Parteien des Mietvertrags sind verpflichtet, diesbezüglich zusammenzuarbeiten.

(3) Alle Mitarbeiter von BOOK-IT sind individuell befugt, den Vermieter bei Abschluss oder Kündigung des Mietvertrages zu vertreten. Diese Ermächtigung umfasst auch den Eingang der vom Mieter zu zahlenden Mietzahlungen, sofern diese in bar bezahlt werden.

(4) Bezüglich der Nutzung des Gästehauses gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Ort der Mietsache.

Abschnitt 18 Regeln für die Nutzung des Internets

(1) Der Eigentümer des Gästehauses sorgt für den Zugang zum Internet. Das Kopieren oder Herunterladen von Musik oder Filmen ist strengstens untersagt. Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästehauses haben sofortige

Kündigung der Internetnutzung. In diesem Fall werden die gezahlten Gebühren nicht zurückerstattet.

(2) Jeder Nutzer verpflichtet sich, die im Internet üblichen Gepflogenheiten (Netiquette) zu beachten und die Sicherheit/Funktionalität anderer Systeme im Internet nicht zu gefährden oder zu versuchen, in das Netzwerk des Gästehauses oder in andere externe Netzwerke einzudringen. Alle Nutzer verpflichten sich, alle geltenden lokalen, nationalen und internationalen (falls vorhanden) Gesetze und Richtlinien zu beachten. Sie sind allein verantwortlich für alle Handlungen und Unterlassungen, die während ihrer Nutzung des Internets auftreten.

(3) Das Gästehaus ist eine frei zugängliche Anlage. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche, die dem gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz unterliegen. Die Nutzer werden daher gebeten, bei der Nutzung des Internets keine Seiten und Dienste anzusehen, die pornografische, gewaltverherrlichende, rechtsextreme oder anstößige Inhalte enthalten oder von der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK), also der freiwilligen Selbstkontrolle, eingestellt sind. Vorsichtshalber werden Sie darauf hingewiesen, dass der Zugriff auf Websites und Dienste der oben genannten Art als Straftat oder Ordnungswidrigkeit gilt. Kinder und Jugendliche dürfen nur Spiele spielen, die für ihre Altersgruppe zugelassen sind.

(4) Die Nutzung der im Gästehaus zur Verfügung gestellten Hard- und Software erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Der Anschluss von Geräten, die Eigentum des Nutzers sind, ist nicht gestattet. Der Betreiber des Gästehauses haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung, auch für alle Fälle von Fahrlässigkeit, besteht nur bei der Verletzung von Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels wesentlich sind (Kardinalpflichten) und ist auf den für den Betreiber des Gästehauses vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch in Höhe von 200,00€ pro Schadensfall. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden oder mittelbare Schäden, besteht nicht. Das Gästehaus übernimmt keine Garantie für die technische Stabilität oder Verfügbarkeit des Internet-Netzwerks oder die Erreichbarkeit einzelner Internetserver. Das Gästehaus übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus technischen Problemen, Serverausfällen, Datenverlusten, Übertragungsfehlern, Datensicherheitsmaßnahmen oder anderen Umständen resultieren. Der Betreiber des Gästehauses haftet nicht für Schäden, die den Nutzern oder Dritten durch unangemessene oder böswillige Handlungen (z.B. Hacker, Viren) entstehen, da die Daten im Internet ungeschützt übertragen werden. Der Nutzer verpflichtet sich, den Service des Gästehauses von allen Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit seiner Nutzung freizustellen.

Stand Januar 2024