Fahrradverleih der Book-IT GmbH & Co. KG („BookitBikes“)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Die Firma Book-IT GmbH & Co. KG, Erlangen, stellt ihren Gästen im Rahmen ihres Apartmentbetriebs Fahrräder zur Vermietung (im Folgenden: Leihräder) zur Verfügung. In diesem Fall gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
Die Vertragsparteien sind der Fahrradverleih und der Mieter. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags durch den Fahrradverleih zustande. Vermietungen können nur an Personen ab 18 Jahren oder an Minderjährige in Begleitung von Erwachsenen erfolgen.
§ 3 Mietgegenstand, Mietdauer, Mietpreis
Der Fahrradverleih stellt die vom Kunden gebuchten Leihräder zur Verfügung.
Mit der Inbesitznahme des gemieteten Fahrrads bestätigt der Mieter, dass sich dieses einschließlich seines Zubehörs in verkehrssicherem, fahrbarem, defektfreiem und sauberem Zustand befindet.
Der Mietpreis folgt dem unten dargestellten Preismodell und wird über die App (BookitBikes) abgerechnet.
Die Leihräder müssen an den in der App angegebenen Parkzonen zurückgegeben werden. Bei nicht fristgemäßer Rückgabe wird die Mietgebühr für jeden angefangenen Zeitraum berechnet.
Die Mietdauer kann jederzeit über die App verlängert werden und basiert auf den in der App bereitgestellten Informationen (BookitBikes).
§ 4 Pflichten des Mieters
Der Mieter hat das Leihfahrrad pfleglich zu behandeln und es nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Verkehrsregeln, zu benutzen.
Bei Unfällen ist der Mieter verpflichtet, sofort den Fahrradverleih zu kontaktieren. Das weitere Vorgehen wird dann gemeinsam vereinbart.
Das Leihfahrrad muss während der Mietzeit gegen Diebstahl durch den Mieter gesichert werden. Das dafür vorgesehene Schloss ist an den Leihrädern angebracht.
Mobile Displays müssen entfernt werden, um Diebstahl beim Parken zu verhindern.
§ 5 Reparaturen
Im Falle eines Defekts muss das Leihfahrrad an den Standort zurückgegeben werden.
Wenn eine Reparatur aufgrund unsachgemäßer Behandlung durch den Mieter erforderlich ist oder vom Mieter verursacht wird, hat dieser die Kosten zu tragen.
Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Folgekosten wie Sachverständigengebühren, Abschreibungen oder entgangene Mieteinnahmen.
§ 6 Haftung des Fahrradverleihs
Die Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter erfolgt auf eigenes Risiko.
Der Fahrradverleih haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Der Fahrradverleih haftet nicht für Folgeschäden, die durch eine Panne entstehen.
§ 7 Verschiedenes
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Erlangen. Es gilt deutsches Recht.